Die Ausbildung zum Privathubschrauberführer

Wir möchten Ihnen mit diesen Informationen zeigen, wie Sie Ihren Wunsch vom Hubschrauberfliegen realisieren können.

Fangen wir doch einfach mit der für die meisten wichtigsten Frage an.

"Kann ich das schaffen?"

Aber keine Angst, das haben auch schon viele andere vor Ihnen geschafft. Also, warum nicht auch Sie.  Sehr schnell  werden Sie unter der Anleitung des Fluglehrers feststellen, dass Fliegen lernen nicht nur Fleiß und Schweiß vom Flugschüler abverlangen, sondern auch richtig Spaß machen kann.

Ein kleiner Hinweis auch an die Damenwelt: Längst sind die Zeiten vorbei, in denen das Fliegen, insbesondere das Fliegen von Hubschraubern, eine reine Männerdomäne war. Sie können sich hier gerne einen Eindruck verschaffen und Eindrücke unserer Flugschülerinnen nachlesen.

Darüber hinaus fallen aber auch solche Kosten an, die sich in einer Preisliste einfach nicht erfassen lassen, wie: Landegebühren,  Prüfungsgebühren und Auslagen.  Ein realistischer Wert für diese zusätzlichen Kosten beläuft sich auf ca. € 800.- bis € 1.200.-

Wenn Sie hierzu noch weitergehende Fragen haben, lassen Sie es uns wissen, wir geben Ihnen jederzeit und gerne Auskunft.

 
"Wie und Wo kann ich Hubschrauberpilot werden?"
 
Wo - das hängt ganz von Ihren individuellen Ansprüchen ab. Aber wenn Sie uns schon so fragen, sagen wir Ihnen natürlich, in unserer Flugschule auf dem Flugplatz in Augsburg. Wir können Sie aber auch unter festgelegten Voraussetzungen auf einem Flugplatz ganz in Ihrer Nähe ausbilden. Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne.

Nun aber genug der vielen Worte - lassen Sie uns zu Fragen der eigentlichen Ausbildung kommen.

Vor Beginn der Ausbildung müssen der Flugschule folgende Unterlagen bzw. Erklärungen vorliegen:

  • amtlich beglaubigte Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienstammbuch

  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2
    (Adressen von Untersuchungsstellen erfahren Sie über uns)

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Nachweis über den Antrag eines Führungszeugnisses O

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

  • Erste Hilfe Zeugnis oder Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in die Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Zustimmungserklärung des Gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen (Beginn frühestens mit 16 Jahren - Aushändigung des Luftfahrerscheins mit 17 Jahren)

  • 4 Paßbilder
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

Theorie und Flugausbildung

Für Noch-Nicht-Flieger gilt dabei folgendes:

Theorie:   80 - 100 Unterrichtsstunden (1 Stunde = 45 Minuten) in den Fächern:

  Luftrecht
  Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
  Navigation
  Meteorologie
  Flugleistung und Flugplanung
  Menschliches Leistungsvermögen
  Betriebliche Verfahren
  Aerodynamik
  Sprechfunkverkehr

Wir machen Individualunterricht! D. h., wenn Sie Zeit haben, steht ein Lehrer zur Verfügung.


Praxis:  Die Mindestflugausbildung umfasst 45 Flugstunden, davon 10 Flugstunden im Alleinflug.

Prüfung:   Die Prüfung besteht aus einer Theorie-Prüfung in den unterrichteten Fächern von sechs Stunden Dauer und einer Flugprüfung von ca. 1 bis 2 Stunden Dauer.

Inhaber einer gültigen Fluglizenz für Privat-, Berufs- oder Verkehrsflugzeugführer haben es bei der ganzen Sache etwas einfacher, da sie die Erleichterungen nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten JAR-FCL 2 für sich in Anspruch nehmen können.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung beschränkt sich dabei auf nur einige Fachgebiete.

Für die praktische Ausbildung können 6 Flugstunden oder max. 10% auf Flächenflugzeugen angerechnet werden.

Wir beraten Sie gern in allen Fragen der Ausbildung umfassend und natürlich kostenlos


CHPL-Ausbildung: Preis auf Anfrage.
Wir legen hier Wert auf ein persönliches Gespräch.


Auch Unentschlossene können die Checkliste, die Cockpitansicht (beides laminiert) und das Einweisungsprogramm unseres Schulungshubschraubers hier bestellen!